Service

Wir sind für Sie da!

Als Meisterbetrieb bieten wir Ihnen kompetentes Handwerk in Verbindung mit einem Service, der keine Fragen für Sie als Kunde offen lässt.

Beratung

Wir begleiten Sie von Anfang mit einer umfassenden Beratung hinsichtlich aller technischen Möglichkeiten und deren Machbarkeit im Rahmen Ihres Projektes. Und natürlich beraten wir auch immer im Hinblick auf Kosten und Wirtschaftlichkeit.

Planung

Sie haben die Idee – Wir bringen die Planung auf den Weg!
Nach einer umfassenden Beratung, helfen wir bei der Planung und haben dabei auch zu berücksichtigende andere Gewerke im Blick, wie zum Beispiel bei einem Neubau oder einer Sanierung.

Montage

Wir montieren alle Geräte und technischen Einrichtungen, sorgen für die Abnahme und technisch einwandfreie Inbetriebnahme aller Anlagen bevor wir diese an Sie als Kunde übergeben.
Und damit alles reibungslos klappt, koordinieren wir alle Termine, ggfs in Absprache mit anderen Gewerken an der Baustelle.

Reparatur

Bei Störungen und Ausfall von Geräten oder Anlagen führen wir Reparaturarbeiten durch und bieten Ihnen einen 24‐Stunden‐Störungsdienst an.
Sie rufen an – Wir reparieren!

Wartung

Sorgen Sie für störungsfreie Laufzeiten und geprüfte technische Sicherheit.
Für alle Anlagen und Geräte führen wir als zertifizierter Fachbetrieb, Wartungsarbeiten und gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen durch.

Beachten Sie

Seit dem 01. Januar 2017 gelten auch für Anlagen mit weniger als 3 kg F‐Gasen (bzw. für hermetisch geschlossene Anlagen mit weniger als 6 kg) die neuen Prüfintervalle gemäß EU F‐Gase‐Verordnung zur Dichtheitskontrolle.
Diese wird bei o.g. Anlagen ohne Leckage‐Erkennungssystem alle 12 Monate fällig.
Entsprechend sind bisherige Prüfintervalle daher anzupassen!

Service

Technik und Handwerk bleiben nicht stehen, sondern entwickeln sich weiter – wir halten Sie auf dem Laufenden und informieren Sie als Kunde über technische Neuerungen und deren Einsatzmöglichkeiten auch bei Ihnen.
Die bereits seit dem 01.0.1.2015 geltende neue EU F-­Gase-­Verordnung sieht eine stufenweise Reduzierung der Mengen der in Verkehr gebrachten teilfluorierten Kohlenwasserstoffe vor, welches Auswirkungen auf den Einsatz der bisher verwendeten Kältemittel hat.

Dazu ein kurzer Überblick für Sie

Da bis zum 01.01.2030 aufgearbeitete und recycelte Kältemittel mit einem GWP < 2500 verwendet werden dürfen, bedeutet dies, dass das Kältemittel R404A in Gewerbekälteanlagen durch recycelte Ware bis zum 01.01.2030 zur Verfügung stehen wird. Keine Auswirkungen hat die Regelung auf die Kältemittel R407C und R410A, die in Splitsystemen, VRF‐Anlagen und Direktverdampfern zum Einsatz kommen. Bei Mono‐Split‐Klimaanlagen (1 Außen‐/1 Innengerät) dürfen die Kältemittel R407C und R410A ab dem 01.01.2025 nicht mehr zum Einsatz kommen. Neubauten von ortsfesten Kälteanlagen können ab dem 01.01.2020 nicht mehr mit den Kältemitteln R404A oder R422A /oder D errichtet werden. Dafür stehen jedoch zum Beispiel das Kältemittel R134a (GWP 1430) zur Verfügung. Des Weiteren ist der Einsatz von natürlichen Kältemitteln wie CO2 und NH3 Kohlenwasserstoffe ebenfalls möglich. Mittels überkritischer CO2 ‐ Anlagen werden auch in den nächsten Jahren sämtliche Anwendungen der Gewerbe‐Kältetechnik realisierbar sein (GWP1). Kühlgeräte im gewerblichen Einsatz mit einem geschlossenen Kältemittelkreislauf, der das Kältemittel R404A verwendet, werden zukünftig nicht mehr einsetzbar sein, da die Verordnung ein ab dem 01.01.2020 geltendes Verbot von Kältemittel mit einem GWP >2500 vorsieht.

Wir beraten Sie gerne ausführlich im Hinblick auf die Auswirkungen bei bestehenden Anlagen oder für die Umsetzung eines neuen Projektes!

Informationen zu den weiteren Regelungen finden Sie beim Umweltbundesamt unter „Häufig gestellte Fragen zur F‐Gase‐Verordnung